Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden.
Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie auch hier.
Ansprechpartner/innen
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Herr Volker Schulz (Sachgebietsleiter / Wohnungsaufsicht)
Telefon 02361/50-2570
Stadthaus A, Raum 2.22
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Frau Marie-Christin Veltmann (Wohngeld A - Dod, Lastenzuschuss A - F)
Telefon 02361/50-2580
Stadthaus A, Raum 2.40
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Frau Birgit Menke (Wohngeld Doe - Ko, Lastenzuschuss G - Ko)
Telefon 02361/50-2572
Stadthaus A, Raum 2.41
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Frau Christiane Rösing (Wohngeld Kp - Om, Lastenzuschuss Kp - R, Archiv)
Telefon 02361/50-2153
Stadthaus A, Raum 2.39
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Frau Cornelia Wozniak (Wohngeld On - Z, Lastenzuschuss S - Z)
Telefon 02361/50-2575
Stadthaus A, Raum 2.42