Eine Gewerbeabmeldung ist vorzunehmen,
wenn der Betrieb aufgegeben wird oder der Betrieb in einen anderen Ort außerhalb des Stadtgebiets Recklinghausen verlegt wird (in diesem Fall ist der Betrieb in dem neuen Meldebezirk wieder anzumelden).
Für die Gewerbemeldungen sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Sie können das Formular Gewerbeabmeldung weiter unten herunterladen, ausfüllen und uns zusenden:
per Post an: Stadt Recklinghausen, FB 31 Gewerbeangelegenheiten, 45655 Recklinghausen
per Fax an: 02361 50 91601
per Email an: gewerbe@recklinghausen.de
Bei persönlichen Vorsprachen nach Terminvereinbarung bringen Sie das ausgefüllte Formular bitte mit.
Sie können Ihre Gewerbeabmeldung aber auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) digital vornehmen.
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Eine Ersatzbescheinigung bzw. Zweitschrift der Gewerbeabmeldung kostet 15,- Euro.
Personalausweis oder Reisepass (ggfls. als Kopie oder Foto)
Formulare zur Gewerbeabmeldung liegen in Papierform bei FB 31/22 vor, werden aber auch im Internet bereitgestellt (siehe unten).