Eine Gewerbeummeldung ist vorzunehmen, wenn der Betrieb innerhalb des Stadtgebiets Recklinghausen verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Für die Gewerbemeldungen sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Sie können das Formular Gewerbeummeldung weiter unten herunterladen, ausfüllen und uns zusenden:
per Post an: Stadt Recklinghausen, FB 31 Gewerbeangelegenheiten, 45655 Recklinghausen
per Fax an: 02361 50 91601
per Email an: gewerbe@recklinghausen.de
Bei persönlichen Vorsprachen nach Terminvereinbarung bringen Sie das ausgefüllte Formular bitte mit.
Sie können Ihre Gewerbeummeldung aber auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) digital vornehmen.
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Über die oben aufgeführten Meldungen hinaus sollten auch sonstige Änderungen bezüglich des Gewerbetreibenden (Änderung der Privatanschrift, Änderung des Namens, Wechsel in der Geschäftsführung etc.) umgehend gemeldet werden. Diese Änderungen sind gebührenfrei.
26 Euro (natürliche Person)
33 Euro (juristische Person)
13 Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15 Euro (Ersatzbescheinigung / Zweitschrift)
Personalausweis oder Reisepass
Das Formular liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt (über das Verfahren eMeldung)