Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für die eigene Person oder den eigenen Gewerbebetrieb können z.B. für die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Zulassung zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe (Gaststätten, Spielhallen etc.) beantragt werden.
13 Euro
Personalausweis oder Reisepass