Ein Gewerbe ist eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb), die sogenannten freien Berufe (bestimmte Betätigungen und Dienste, die ein Hochschulstudium voraussetzen oder auf künstlerischem, wissenschaftlichem und schriftstellerischem Gebiet stattfinden) sowie die bloße Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens. Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (z. B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater). Da eine genaue Abgrenzung in einigen Fällen schwierig sein kann, klären Sie bitte offene Fragen mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen.
Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerberegister der Stadt Recklinghausen hat vorzunehmen, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet Recklinghausen anfängt (es sind alle Betriebsstätten einzeln anzumelden).
Für die Gewerbemeldungen sind amtliche Vordrucke zu verwenden.
Bitte nutzen Sie hierzu unseren Online Service oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Bei persönlichen Vorsprachen füllen Sie das Formular bitte vor dem Termin aus. Den entsprechenden QR-Code finden Sie im Foyer des Stadthauses A .
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
26,- Euro (natürliche Person / Einzelgewerbe / Gesellschafter in Personengesellschaften)
33,- Euro (juristische Person)
13,- Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15,- Euro (Ersatzbescheinigung / Zweitschrift)
Personalausweis oder Reisepass (ggfls. als Kopie oder Foto).