Gewerbeanmeldung in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Gewerbeanmeldung

Ein Gewerbe ist eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb), die sogenannten freien Berufe (bestimmte Betätigungen und Dienste, die ein Hochschulstudium voraussetzen oder auf künstlerischem, wissenschaftlichem und schriftstellerischem Gebiet stattfinden) sowie die bloße Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens. Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (z. B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater). Da eine genaue Abgrenzung in einigen Fällen schwierig sein kann, klären Sie bitte offene Fragen mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerberegister der Stadt Recklinghausen hat vorzunehmen, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet Recklinghausen anfängt (es sind alle Betriebsstätten einzeln anzumelden).

Für die Gewerbeanmeldung ist ein amtlicher Vordruck zu verwenden (s.u.). Sie können den Vordruck herunterladen, ausfüllen und zusenden:
per Post an: Stadt Recklinghausen, FB 31 Gewerbeangelegenheiten, 45655 Recklinghausen
per Fax an: 02361 50 91601
per Email an: gewerbe@recklinghausen.de
Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung bringen Sie das ausgefüllte Formular bitte mit.

Sie können die Gewerbeanmeldung über das Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) auch medienbruchfrei digital vornehmen.

Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Kosten

26,- Euro (natürliche Person / Einzelgewerbe / Gesellschafter in Personengesellschaften)

33,- Euro (juristische Person)
13,- Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)

15,- Euro (Ersatzbescheinigung / Zweitschrift)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (ggfls. als Kopie oder Foto).

Formulare

Das Formular zur Gewerbeanmeldung liegt in Papierform bei FB 31/22 vor, wird aber auch hier im Internet bereitgestellt.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau M. Bugla
    Telefon 02361/50-1618
    Stadthaus A, Raum 1.06
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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