Dienstleistungen/Zuständigkeiten Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland

Geburten von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in Deutschland auf Antrag ins Geburtenregister beurkundet werden. Die Antragstellung dazu erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz.

Kosten

Die nachträgliche Beurkundung einer Geburt kostet 40 Euro, eine Geburtsurkunde 10 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wurde, die Hälfte.

Erforderliche Unterlagen

Ausländische Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung, Nachweis des Familienstandes der Eltern bzw. Geburtsurkunden der Kindeseltern, evtl. Nachweis eines Vaterschaftsanerkenntnisses, Nachweis der Staatsangehörigkeit der Kindeseltern

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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