Geburten von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in Deutschland auf Antrag ins Geburtenregister beurkundet werden. Die Antragstellung dazu erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz.
Die nachträgliche Beurkundung einer Geburt kostet 40 Euro, eine Geburtsurkunde 10 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wurde, die Hälfte.
Ausländische Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung, Nachweis des Familienstandes der Eltern bzw. Geburtsurkunden der Kindeseltern, evtl. Nachweis eines Vaterschaftsanerkenntnisses, Nachweis der Staatsangehörigkeit der Kindeseltern