Dienstleistungen/Zuständigkeiten Flächennutzungsplan

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) ist die städtebauliche Planung zweistufig aufgebaut. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan als dem vorbereitenden Bauleitplan und den Bebauungsplänen als den verbindlichen Bauleitplänen. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Durch die Beschränkung des Flächennutzungsplanes auf die Darstellung der Grundzüge soll erreicht werden, dass genügend Raum für die Entwicklung der Bebauungspläne verbleibt, die wiederum aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Flächennutzungsplan zeigt auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt und welche unbebaut belassen werden sollen. Er regelt das Ordnungsgefüge der Flächen zueinander, sowie deren Einfügung in örtliche und überörtliche Verkehrszüge. Der Flächennutzungsplan besitzt keine unmittelbare Rechtswirkung und schafft noch kein verbindliches Baurecht mit Außenwirkung gegenüber dem Bürger, sondern bildet vielmehr eine behördenverbindliche und verwaltungsinterne Grundlage für die städtebauliche Entwicklung.

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächennutzungen orientieren sich an der entwicklungsplanerischen Konzeption der Gesamtstadt und sind beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde, d.h. in der Regel auf einen Prognose- und Planungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren.

Die Stadtentwicklung Recklinghausens der nächsten Jahre muss auf die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, der Wohn- und Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung, auf den Strukturwandel sowie die Anforderungen an ein zukunftsorientiertes Verkehrssystem reagieren. Die Entwicklungsziele sind durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2013 auch im Hinblick auf eine für künftige Generationen ausgerichtete Stadtentwicklung, die den Umwelt- und Freiraumschutz stärker berücksichtigt, neu formuliert worden.

Der Flächennutzungsplan ist im Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen käuflich zu erwerben. Erhältlich ist der Plan als Gesamtplan oder als Planausschnitt für gewünschte Stadtbereiche sowie in digitaler Form als CD-ROM im Technischen Rathaus, Westring 51, 45659 Recklinghausen, Zimmer 104 bei Frau Justen (Telefon 02361/50-2367).

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