Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde mit Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, an den Rat zu wenden. Die Einwohnerfragestunde soll mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Über den genauen Zeitpunkt wird die Öffentlichkeit regelmäßig über die örtlichen Medien informiert. Damit die Anfragen umfassend beantwortet werden können, müssen sie dem Bürgermeister spätestens fünf Tage vor der Ratssitzung schriftlich zugeleitet werden. Nähere Einzelheiten zu diesem Thema ergeben sich aus § 11 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Recklinghausen und für seine Ausschüsse.
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