Dienstleistungen/Zuständigkeiten Fundsache

Fundsachen

Das Fundbüro nimmt nur die in Recklinghausen gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens sechs Monate aufbewahrt. Wenn die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist vom Eigentümer abgeholt wird, kann der Finder gegen Zahlung einer Verwahrungsgebühr (die Höhe wird abhängig vom Wert des Fundgegenstandes ermittelt) das Eigentum an der Fundsache erwerben. Wird auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Fundsache verzichtet, geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Recklinghausen über. Meldet der Eigentümer sich innerhalb der Verwahrungsfrist, kann der Finder gegenüber dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen.

Fundsachen, die in das Eigentum der Stadt Recklinghausen übergehen, werden ggfls. online über das Hauptzollamt versteigert. Die Auktionsseite erreichen Sie hier.

Das Online-Fundbüro der Stadt Recklinghausen erreichen Sie hier. (Aktuell ist das Online-Fundbüro deaktiviert). Dort können Sie nach Fundsachen suchen und einen Verlust an das Fundbüro melden. 

Eine Anfrage an das Fundbüro zwecks Überprüfung verlorener Gegenstände kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden (siehe unten).

Verlustbescheinigung

Für die Vorlage bei z.B. Versicherungen kann im Bürgerbüro eine Verlustbescheinigung über eine verlorene Sache beantragt werden.

Der Antrag auf eine Verlustbescheinigung kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung der Verlustbescheinigung erfolgt auf dem Postweg. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

Kosten

Verlustbescheinigung: 5 Euro

Verwahrungsgebühr: abhängig vom Wert des Fundgegenstandes

Erforderliche Unterlagen

Finder: Personalausweis oder Reisepass, Fundgegenstand

Eigentümer: Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache, Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)

Dienstleister
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt