In Abstimmung mit dem Stadtjugendring unterstützt die Stadt die Arbeit der Recklinghäuser Jugendverbände. Auf der Basis von Richtlinien werden darüberhinaus folgende Schwerpunkte gefördert: Kinder- und Jugenderholung, Mitarbeiterschulungen, besondere Maßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Jugendbildungsveranstaltungen, Beschaffung von Jugendpflegematerial und Aktivitäten des Stadtjugendrings (Träger der Jugendarbeit, in der Regel anerkannt nach § 75 KJHG; hier sind die Einzelrichtlinien zu beachten).