Jugendhilfe im Strafverfahren in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Betreuung junger Straftäter während des Jugendgerichtsverfahrens
  • Beteiligung am Jugendgerichtsverfahren
  • Beratung zur Vermeidung künftiger Straftaten

Weitere Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren finden Sie hier.

Ansprechpartner/innen
  • Herr Frank Konstandt
    Telefon 02361/50-1718
    Stadthaus C, Raum 201
  • Frau Schürmann
    Telefon 02361/50-2290
    Stadthaus C, Raum 202
  • Frau Husmann
    Telefon 02361/50-2127
    Stadthaus C, Raum 202 a
  • Herr Redtka
    Telefon 02361/50-2293
    Stadthaus C, Raum 203
  • Herr Sgodzai (SGL)
    Telefon 02361/50-1717
    Stadthaus C, Raum 125
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt