Wer gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten, bedarf der Erlaubnis (Aufstellerlaubnis, § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung).
Der Antrag ist nur dann bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn Sie Ihren 1. Wohnsitz (bei einer juristischen Person die Hauptniederlassung) in Recklinghausen gemeldet haben.
Die Gebühr beträgt 500 Euro (Gastwirt) bzw. 1600 Euro (Aufsteller/Spielhallenbetreiber).
Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.
Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.