Dienstleistungen/Zuständigkeiten Spielhallenerlaubnis

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis
(§ 24 Glücksspiel-Staatsvertrag in Verbindung mit § 16 Absatz 2 Ausführungsgesetz Glücksspiel-Staatsvertrag NRW).

Der Antrag ist bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn sich die Spielhalle im Stadtgebiet Recklinghausen befindet.

Informationen über einzureichende Unterlagen sind angefügt.

Für die Aufstellung von Geldspielgeräten ist ferner eine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Größe der Spielhalle. Sie beträgt mind. 2.000,- Euro, max. 5.000,- Euro.

Erforderliche Unterlagen

Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.

Formulare

Antragsvordrucke liegen in Papierform bei FB 31/22 vor, werden aber auch im Internet bereitgestellt.

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Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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