Schwerbehinderte mit den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) erhalten beim Ordnungsamt ihres Wohnortes einen Parkausweis für Schwerbehinderte. Der Parkausweis ist europaweit gültig und gebührenfrei. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. nach dem Alter des Schwerbehinderten. Ein Passbild ist erforderlich.
Ein Passbild ist erforderlich.