Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung).
Der Antrag ist bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn das Gewerbe im Stadtgebiet Recklinghausen ausgeübt werden soll.
600 Euro
Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.
Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.