Lernmittel im Sinne des Lernmittelfreiheitsgesetzes (LFG) sind Schulbücher und sonstige dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die vom Kultusminister genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind. Im Rahmen eines festgelegten Höchstbetrages beschafft die Stadt Recklinghausen als Schulträger diese Lernmittel, die dann von der jeweiligen Schule an die Schüler und Schülerinnen zur Nutzung ausgegeben werden. Daneben haben die Eltern einen Eigenanteil für die Beschaffung von Lernmitteln aufzubringen. Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz.
Nach dem seit dem Schuljahr 2003/2004 geltenden Lernmittelfreiheitsgesetz sind die Durchschnittsbeträge für den Eigenanteil, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind, durch den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen neu festgesetzt worden. Die Überschreitung dieses sog. Eigenanteils in einzelnen Klassen (Stufen, Kursen, Semestern) einer Schule ist zulässig, wenn ein Ausgleich innerhalb der Schule gewährleistet ist und der Gesamtrahmen der festgesetzten Durchschnittsbeträge nicht überschritten wird.
Es gelten z.Z. folgende Eigenanteile für die allgemeinbildenden Schulen: