Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus (Laden, Magazin, Schiff und dgl.) vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht. Die Veranstaltung eines Wanderlagers im Stadtgebiet Recklinghausen ist 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.