Dienstleistungen/Zuständigkeiten Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht (z.B. Markthändler, Vertreter) oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

In der Gewerbeordnung gibt es eine Auflistung von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind.

Sollten hierzu Fragen bestehen, klären Sie diese bitte mit den zuständigen SachbearbeiterInnen.

Der Antrag ist nur dann bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn Sie Ihren 1. Wohnsitz in Recklinghausen gemeldet haben.

Informationen über einzureichende Unterlagen sind angefügt.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung der Reisegewerbekarte beträgt 500,00 €.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Recklinghausen
Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 - 4
45655 Recklinghausen

Ansprechpartnerin:
Frau Koch Stadthaus A, Zimmer 1.13 Tel. 02361 50 1651
Fax:02361 50 91651
E-Mail: andrea.koch@recklinghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 13:00
Dienstag nur nach vorheriger Terminabsprache
Mittwoch 8:00 – 13:00
Donnerstag 8:00 – 18:00
Freitag nur nach vorheriger Terminabsprache

Formulare

Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.

Dienstleister
Ansprechpartner*innen
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt