Soweit Visumspflicht besteht, ist bereits vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen. Die Erteilung eines Visums steht im Ermessen der zuständigen Auslandsvertretung. Zuständig für die Erteilung des Visums sind daher die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt nicht nur zu Besuchszwecken ist vor der Erteilung des Visums die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Nähere Informationen über eine bestehende Visumspflicht sowie die Einreisevoraussetzungen im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Das Ausländerrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet werden je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltszweck unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen kann hier nicht erfolgen. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie jedoch bei dem zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde erfragen.
Für die Prüfung der Zustimmung bei einem Antrag auf Erteilung eines Visums werden folgende Unterlagen benötigt:
Hinweis: Die für die Beantragung eines Visums notwendigen Unterlagen sind grundsätzlich der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen.
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.