Zweck einer Baulast ist es, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger, öffentlich-rechtliche Hindernisse einer Bebauung auszuräumen, damit die Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen kann. Ein Nachbargrundstück kann daher zugunsten eines Bauvorhabens, das auf einem anderen Grundstück stattfindet, belastet werden (z.B. Eintragung eines Überfahrtsrecht zur Sicherung der Zufahrt).
Baulastenverzeichnis:
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Recklinghausen sind alle Baulasten in Recklinghausen eingetragen. Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.
Möchten Sie eine Auskunft über eine mögliche Baulast haben, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücksbeschreibung (Flur, Flurstücknummer) stellen.
Baulast Eintragung/ Löschung:
Die Eintragung einer neuen Baulast kann formlos beantragt werden. Dieser Antrag ist durch einen aktuellen Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks, durch amtliche Lagepläne oder durch Flurkarten mit Einzeichnung der Baulastfläche zu ergänzen.
Dieser Antrag kann auf dem Postweg, als Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Adresse:
Fax: 02361-50 9 2532
M@il: bauordnung@recklinghausen.de