Als Vorprüfung vor einem Baugenehmigungsverfahren, das einen erheblich höheren Bearbeitungs- und Prüfungsaufwand mit sich bringt, kann der Bauherr eine Bauvoranfrage stellen. Diese dient dazu, planungs- oder bauordnungsrechtliche Einzelfragen, die einem Vorhaben entgegenstehen könnten, separat "vor"-prüfen zu lassen. Die notwendigen Bauvorlagen richten sich in der Regel nach der zu prüfenden Frage, die wiederum so konkret sein muss, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde verbindlich beantwortet werden kann.
Neben der Klärung von schwierigen planungs- oder bauordnungsrechtlichen Fragen wird die Bauvoranfrage oft vor Grundstücksverkäufen vom Käufer vorgeschaltet oder als Option in den Grundstücksverträgen übernommen. Der Bauvorbescheid stellt für den Bauherrn eine verbindliche Erklärung der Behörde dar, an die sie im Baugenehmigungsverfahren gebunden ist. Sie hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Danach kann ein Antrag auf Verlängerung um jeweils ein Jahr gestellt werden.
Je nach Art des Vorhabens ist eine Bauvoranfrage kostenpflichtig.
Antragsformular, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Bauvorlagen, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben, Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben