Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag ein kostenpflichtiges Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gestellt werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren für die Erstellung eines Wertgutachtens richtet sich insbesondere nach der Tarifstelle 5.1 des Kostentarifs der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in Verbindung mit den tarifübergreifenden Gebührenregelungen gemäß § 2 VermWertKostO NRW.