Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gebührenpflichtige Gutachten über
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden.
In den Fällen eines Miet- bzw. Pachtwertgutachtens ist außerdem die jeweilige Mieterin/Pächterin oder der jeweilige Mieter/Pächter antragsberechtigt.
Die Erstattung eines Gutachtens kann
beantragt werden.
Die Höhe der Gebühren, der Ablauf der Gutachtenerstellung sowie die zur Verfügung zu stellenden Objektunterlagen können unter dem Punkt "Formulare --> Merkblatt" abgerufen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Postanschrift
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3/4
45657 Recklinghausen