Eine aktuelle Obdachlosigkeit wird durch die ordnungsbehördliche Unterbringung in einfachen, aber menschenwürdigen Notunterkünften verhindert. Für die Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen ist das Diakonische Werk in Recklinghausen verantwortlich.
Personalausweis oder Reisepass - Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen) - Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)