Dienstleistungen/Zuständigkeiten Besonderer Kündigungsschutz

Sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus besteht, unterliegen schwerbehinderte und denen gleichgestellte Menschen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen erfordert die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag beim Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe stellen. Wir führen als Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versuchen, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen. Dem Integrationsamt wird anschließend ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt