Das Bundesverwaltungsamt stellt seit dem 01.01.2005 Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung gemäß § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) aus, nachdem sie in dem zugewiesenen Bundesland Wohnsitz genommen haben:
Bundesverwaltungsamt
- Außenstelle Friedland -
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 022899/358-9299
Telefax: 022899/358-9361
Die Stadt Recklinghausen stellt Zweitschriften für verloren gegangene Vertriebenenausweise aus, wenn sie auch die Erstbescheinigung ausgefertigt hat.