Dienstleistungen/Zuständigkeiten Vertriebenen- / Spätaussiedlerangelegenheiten

Das Bundesverwaltungsamt stellt seit dem 01.01.2005 Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung gemäß § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) aus, nachdem sie in dem zugewiesenen Bundesland Wohnsitz genommen haben:

Bundesverwaltungsamt
- Außenstelle Friedland -
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 022899/358-9299
Telefax: 022899/358-9361

Die Stadt Recklinghausen stellt Zweitschriften für verloren gegangene Vertriebenenausweise aus, wenn sie auch die Erstbescheinigung ausgefertigt hat.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt