Dienstleistungen/Zuständigkeiten Asylbewerberleistungen

Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts ist dafür entscheidend. Danach beurteilt sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen. Wenn Ihr Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können Sie soziale Leistungen grundsätzlich nur dort beanspruchen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt in der Regel für:

  • Asylbewerber*innen
  • Ausländer*innen ohne verfestigtes Bleiberecht

Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie bei uns Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und um Hilfen zur Gesundheit.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt