Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts ist dafür entscheidend. Danach beurteilt sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen. Wenn Ihr Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können Sie soziale Leistungen grundsätzlich nur dort beanspruchen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt in der Regel für:
Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie bei uns Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und um Hilfen zur Gesundheit.