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Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:
Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.
Ansprechpartner*innen
Frau Ulrike Frenken (A - Ali)
Telefon 02361/50-2309
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Herr Christoph Schippel (Alj - Colakb)
Telefon 02361/50-2308
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Sabine Klimpel (Colakc - Hal)
Telefon 02361/50-1818
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Birgit Horten (Ham - Krat)
Telefon 02361/50-2306
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Mareen Linn (Krau - Özd)
Telefon 02361/50-2304
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Izdihar El-Hussein (Öze - Schil)
Telefon 02361/50-1812
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Beyza Ugur (Schim - Z)
Telefon 02361/50-2303
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Claudia Gerth (Sachgebietsleitung)
Telefon 02361/50-1834
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.26