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Ausübung des Wahlrechts
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie in dem für Sie zuständigen Wahlraum oder per Wahlschein sowie Briefwahl das Wahlrecht ausüben.
In das Wählerverzeichnis aufgenommen werden Alle, bei denen am Stichtag feststeht, dass sie am Wahltag voraussichtlich wahlberechtigt sein werden.
Weitere Angaben zu individuellen Besonderheiten sowie ergänzende Auskünfte sind beim Wahlamt erhältlich.
Anforderung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines und ggf. von Briefwahlunterlagen nehmen die Beschäftigten des Wahlamtes in den jeweils amtlich bekannt gemachten Zeiträumen während der allgemeinen Öffnungszeiten entgegen.
Die Anträge können schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde gestellt werden, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Wahlspezifische Besonderheiten können beim Wahlamt und ggf. beim eingerichteten Briefwahlbüro nachgefragt werden.
Aktive Hilfe bei der Wahl
Bei der Stadt Recklinghausen sind an Wahlsonntagen über 800 Personen mit der Durchführung von allgemeinen Wahlen beschäftigt. Allein in den Wahlräumen werden über 750 Wahlberechtigte für den wahlehrenamtlichen Einsatz benötigt, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen sicher zu stellen. Hierfür kann die Stadt Recklinghausen auf einen Stamm von zur Zeit ca. 250 freiwilligen Helfern zurückgreifen, die regelmäßig absprachegemäß als Beisitzer in den Wahlvorständen eingesetzt werden können.
Interessierte können sich über das Serviceportal der Stadt Recklinghausen beim Wahlamt melden. Sie müssen jedoch grundsätzlich in Recklinghausen wahlberechtigt sein.
Wie finde ich meinen Wahlraum?
Grundsätzlich ist in dem Wahl-/Stimmbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis man geführt wird. Der für diesen Bezirk zuständige Wahlraum ist aus der zugestellten Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Darüber hinaus sind Informationen zeitnah zum Wahltermin aus dem Internet abrufbar oder können beim Wahlamt nachgefragt werden.
Inwieweit der jeweilige Wahlraum einen barrierefreien Zugang ermöglicht, kann u. a. ebenfalls dem Internet entnommen (kurz vor der jeweiligen Wahl: www.recklinghausen.de/wahlen) oder beim Wahlamt erfragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Ausübung des Wahlrechts im Wahlraum ist ein amtlicher Lichtbildausweis und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung vorzulegen.
Um einen Wahlschein und ggf. Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist bei persönlicher Vorsprache ebenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Vorlage der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Bei schriftlicher Beantragung ist grundsätzlich ein persönlich unterschriebener Antrag notwendig.
Bewerben Sie sich zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste:
Hier geht es zum Onlineformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffe / Schöffin)
Hier geht es zum Onlineformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffe / Jugendschöffin)