Das Sachgebiet „Haus- und Grundstücksentwässerung, Abwassergebühren, Städtische Grundleitungen“ gewährleistet die ordnungsgemäße Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers durch private Entwässerungsanlagen. Die in diesem Zusammenhang beantragten Haus- und Grundstücksentwässerungsanlagen werden geprüft und genehmigt.
Für die Erhebung der Niederschlagswasser- und Gewässerunterhaltungsgebühren werden durch das Sachgebiet die gebührenwirksamen Flächen erfasst, laufend aktualisiert und vor Ort überprüft. Des Weiteren planen die Mitarbeiter des Sachgebietes die Sanierung von Grundleitungen sowie auch anderen Entwässerungseinrichtungen auf städtischen Flächen und lassen diese Sanierungsplanungen umsetzen.