Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung der Ausländerbehörde ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
In diesem Rahmen sind insbesondere die umfangreichen Regelungen des am 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes zu beachten. Zu den Inhalten der gesetzlichen Regelungen gehören insbesondere
Durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) werden, neben einreise- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, auch staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer gesetzlich geregelt.
Nur einen Grobüberblick darüber vermögen daher die nachfolgenden Dienstleistungen zu vermitteln:
Wegen der schwierigen Rechtslage dieses Aufgabengebietes mit seinen ständigen Anpassungsnotwendigkeiten an die geänderten Verhältnisse (Krisengebiete, Bürgerkriegsflüchtlinge usw.) sollten nähere Auskünfte zweckmäßigerweise unmittelbar bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern eingeholt werden.