Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. Oktober eines Jahres den 6. Geburtstag feierten. Der Schulträger führt das Anmeldeverfahren für alle schulpflichtig werdenden Schüler*innen durch. Dieses findet jeweils im Sommer/Herbst des vorangehenden Schuljahres statt.
An die Eltern und Erziehungsberechtigten des schulpflichtig werdenden Kindes wird ein Schreiben mit Anmeldebogen verschickt. Der ausgefüllte Anmeldebogen ist an der gewünschten Grundschule abzugeben.
Mit Ratsbeschluss vom 06.07.2026 hat die Stadt Recklinghausen seit dem Einschulungsverfahren zum Schuljahr 2027/2028 Schuleinzugsbereiche eingeführt. Damit ist die Anmeldung an einer Grundschule grundsätzlich an den für den Wohnort des Kindes maßgeblichen Schuleinzugsbereich gebunden.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Aufnahme in der Grundschule, die dem Schuleinzugsbereich des Wohnortes des Kindes zugeordnet ist, sofern dort ausreichend Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen wird weiterhin durch den Schulträger festgelegt.
In der Regel finden nach den Sommerferien des vorangegangenen Schuljahres Informationsabende für Eltern und Erziehungsberechtigte statt.
Weitere Informationen finden Sie ggf. auch auf den Internetseiten der Schulen oder durch die Ansprechpartner*innen hier.
Anmeldewoche 2026: 23. bis 26. Februar 2026
Die Anmeldephase für das Schuljahr 2026/2027 ist in diesem Jahr terminiert auf den Zeitraum 23. bis 26. Februar 2026.
In der Zeit vom 9. Februar 2026 bis zum 20. Februar 2026 können Sie sich auf der Homepage einer weiterführenden Schule einen
Termin buchen.