Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP), auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, ist das zentrale Instrument für die städtebauliche Entwicklung von Recklinghausen. Er wird vom Rat der Stadt beschlossen und von der Bezirksregierung Münster genehmigt.

 
Der FNP zeigt, wie sich die Stadt in den nächsten 10 bis 15 Jahren entwickeln soll: 

• Welche Flächen sind für Wohnen, Arbeiten oder Freizeit vorgesehen? 

• Wo sollen Grünflächen erhalten bleiben

• Welche Bereiche sind für Infrastruktur und Gemeinbedarf (z. B. Schulen, Kitas oder kulturelle Einrichtungen) vorgesehen? 

Der Plan deckt das gesamte Stadtgebiet ab und unterscheidet zwischen Bauflächen und Freiräumen. Ziel ist eine nachhaltige und ausgewogene Stadtentwicklung, die sowohl den Bedürfnissen der Menschen als auch dem Schutz der Umwelt gerecht wird.

 
Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2013

Abbildung: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2013 (Quelle: Stadt Recklinghausen)

 
Welche Bedeutung hat der FNP?

Der FNP schafft noch kein Baurecht, bildet aber die Grundlage für Bebauungspläne, die später genau festlegen, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. 

Für Verwaltung und Politik dient er als Richtschnur. Er ist verbindlich für Behörden, jedoch nicht direkt für Bürger*innen – mit Ausnahme bestimmter Zonen, wie der Konzentrationszone für Windenergienutzung. 

Auch andere Fachplanungen, wie z.B. Verkehrs- oder Umweltplanungen, fließen in den FNP ein oder werden bei der Erstellung berücksichtigt.

Was wird im Flächennutzungsplan dargestellt? 

Der FNP enthält Darstellungen, Kennzeichnungen, Vermerke und nachrichtliche Übernahmen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Darunter fallen unter anderem: 

• Bauflächen für Wohnen, Gewerbe oder gemischte Nutzungen
• Flächen für Gemeinbedarf, z.B. Schulen, Kitas oder öffentliche Einrichtungen
• Grün- und Freiflächen, Wälder, Wasserflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen
• Verkehrsflächen für Straßen, Bahntrassen oder Häfen
• Hinweisflächen für Umwelt- oder Denkmalschutz, Altlasten, Energieversorgung u. a.

Was ist der aktuelle Stand des Flächennutzungsplans? 

Der derzeit gültige FNP der Stadt Recklinghausen wurde am 8. März 2013 genehmigt und ist seit dem 27. März 2013 rechtskräftig. 

Da sich Stadt und Gesellschaft stetig weiterentwickeln, wird der Plan bei Bedarf in Teilbereichen angepasst – etwa bei veränderten Wohnbedürfnissen oder neuen Gewerbeflächen. 

• Aktuelle Flächennutzungsplanänderungsverfahren finden Sie hier.
• Aktuelle Bürgerbeteiligungen und Offenlagen zu FNP-Änderungsverfahren finden sie hier

Wo kann ich den Flächennutzungsplan einsehen?

Den aktuellen FNP inklusive aller bisherigen Änderungen können Sie hier detailliert einsehen. Alternativ steht Ihnen eine interaktive Übersichtskarte zur Verfügung. 

Zum Flächennutzungsplan gehören außerdem: 

Begründung: Erläutert Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Planung 

Anlagen: Zeichnerische Übersichten zu verschiedenen Themenbereichen 

• Umweltbericht: Zeigt, wie Natur und Umwelt bei der Planung berücksichtigt wurden (unterteilt in Teil Teil B.1-B.5, Teil B.6-1 und Teil B.6-2)

Zusammenfassende Erklärung: Beschreibt, wie Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Plan eingeflossen sind

• Beipläne „Altlastenflächen“ und „Wasserflächen: Dienen der Erläuterung und Ergänzung der Plandarstellungen

 
Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben oder mehr darüber wissen möchten, können Sie sich an die Abteilung Stadtentwicklungsplanung wenden.

 
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