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Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung für Menschen, die das Eintrittsalter für die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Das Eintrittsalter beträgt 65 + (in diesem Jahr: + 5 Monate) und liegt irgendwann einmal bei 67 Jahren. Grundsicherung wird auch für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind, gezahlt (ohne Aussicht darauf, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann).
Voraussetzungen
Grob umrissen, kommt es neben Lebensalter und Erwerbsminderung (bei noch nicht 65-Jährigen) - siehe oben - darauf an, dass man
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