
In Recklinghausen gibt es zahlreiche Fahrradstraßen und das Netz an Fahrradstraßen wird sukzessive ausgebaut. Grundlage ist das Mobilitätsentwicklungskonzept, das der Stadtrat im Jahr 2022 beschlossen hat. In diesem sind strategische Grundsätze und Leitlinien der Mobilitätsentwicklung in Recklinghausen festgelegt. Die Förderung des Radverkehrs ist eines der Handlungsfelder des Konzepts. Fahrradstraßen sind ein Beitrag, das Radfahren attraktiver und auch sicherer zu machen.
Diese Regeln gelten auf Fahrradstraßen:
Fahrradstraßen sind ausdrücklich für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen. Erlaubt sind also "normale" Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 Stundenkilometer erreichen, und E-Scooter.
Die gesamte Fahrbahn wird praktisch zum Radweg. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
Andere Fahrzeuge dürfen auf Fahrradstraßen nur fahren, wenn es entsprechende Zusatzbeschilderung wie „Pkw und Motorräder frei“ bzw. „Anlieger frei“ gibt.
Es gilt maximal Tempo 30.
Radfahrer*innen dürfen nur überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.