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Petra Heinig vom Kinder- und Jugendschutz der Stadt Recklinghausen weist auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appelliert an Eltern und Gastronomen, die Bestimmungen einzuhalten. Vorsorglich wird die Stadt zu Rosenmontag Unterkünfte zur Betreuung und Behandlung von betrunkenen Jugendlichen einrichten.
„Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Jugendlichen fehlt ein Enzym zum Alkoholabbau. Der Alkohol wird daher nur sehr langsam abgebaut. Schon geringe Mengen können Vergiftungserscheinungen hervorrufen und in der Folge zu Bewusstlosigkeit oder sogar zum Tod führen“, warnt Petra Heinig vom Kinder- und Jugendschutz. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig: Alkohol darf nicht an unter 16-Jährige und Spirituosen sowie branntweinhaltige Getränke dürfen erst an über 18-Jährige verkauft werden.
Sollten alkoholisierte Kinder und Jugendliche an Rosenmontag aufgegriffen werden, werden sie ins Paulus-Haus (An der Pauluskirche 9, 45657 Recklinghausen) gebracht. Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes werden sie dort betreuen, bis sie von den Eltern abgeholt werden. Auch die Polizei sowie ein Arzt sind im Paulushaus vertreten. Da in den vergangenen Jahren immer wieder zahlreiche angetrunkene und betrunkene Jugendliche in der Stadt unterwegs waren, wird der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zusätzlich ein Behandlungszelt im Hof der Alten Feuerwache (Herzogswall 31-37, 45657 Recklinghausen) aufbauen.
Weitere Informationen zum Rosenmontagsumzug sowie Informationen für Eltern zum Thema Alkohol und Jugendliche sind unter www.recklinghausen.de zu finden.