Die Schaumburgstraße liegt im Bereich der Fußgängerzone. Hierbei gilt: Zwischen 11 und 20 Uhr dürfen ab Höhe Anlieferung von P&C keine Autos und andere Fahrzeuge einschließlich des Lieferverkehrs durch die Schaumburgstraße fahren.
Zu den Ausnahmen zählen Personen, die schwerbehindert sind und die Behindertenparkplätze nutzen wollen, die Altstadt-Anwohner, die ihren privaten Stellplatz oder ihre Garage nur durch die Schaumburgstraße erreichen, Handwerker mit Handwerker-Parkausweis sowie sonstige Berechtigte mit einer ausliegenden Ausnahmegenehmigung.
Taxis können also statt über die Schaumburgstraße zu fahren in der Herrenstraße halten. Ausschließlich Taxis mit Ziel einer Arztpraxis und einer Person mit eingeschränkter Mobilität als Insasse oder in vergleichbaren Situationen werden in der Schaumburgstraße toleriert.
Das Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen wird nun verstärkt den Bereich der Schaumburgstraße kontrollieren und gegebenenfalls verwarnen. Zudem hat es ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Bezirksbeamten der Polizeidienststelle gegeben. Dieser wird im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützend tätig werden.