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Gerade die bevorstehende Karnevalszeit nehmen Jugendliche als Anlass, Alkohol zu trinken – und das mit oftmals unabsehbaren Folgen.
Das Jugendamt der Stadt Recklinghausen weist auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appelliert an Eltern, Gastronomen und Einzelhändler, die Bestimmungen einzuhalten. Vorsorglich wird die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zu Rosenmontag Unterkünfte zur Betreuung und Behandlung von betrunkenen Jugendlichen einrichten.
„Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Jugendlichen fehlt ein Enzym, was dazu führt, dass der Alkohol nur sehr langsam abgebaut wird. Schon geringe Mengen können Vergiftungserscheinungen hervorrufen und in der Folge zu Bewusstlosigkeit oder sogar zum Tod führen“, warnt Petra Heinig vom Kinder- und Jugendschutz. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig: Alkohol darf nicht an unter 16-Jährige und Spirituosen sowie branntweinhaltige Getränke dürfen erst an über 18-Jährige verkauft werden.
Sollten alkoholisierte Kinder und Jugendliche an Rosenmontag aufgegriffen werden, werden sie in die Grundschule Hohenzollernstraße (Hohenzollernstraße 3, 45659 Recklinghausen) gebracht. Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes werden sie dort betreuen, bis sie von den Eltern abgeholt werden. Auch die Polizei sowie ein Arzt sind in der Grundschule vertreten. Außerdem wird der Sanitätsdienst des DRK zusätzlich wieder ein Behandlungszelt auf dem Parkplatz „Alten Feuerwache“ (Herzogswall 31-37, 45657 Recklinghausen) aufbauen. Dort werden auch zwei Mitarbeiter des Jugendamts die Jugendlichen bis zur Abholung durch die Eltern mit betreuen. Die Polizei wird ebenfalls dort vertreten sein.