
Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet sowie in Grün- und Parkanlagen und im Wald nicht gegrillt werden darf und offenes Feuer grundsätzlich verboten ist. Durch die anhaltende Hitze besteht erhöhte Brandgefahr. Daher kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) schwerpunktmäßig Parks und Anlagen. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Zum Hintergrund: Deutschlandweit gibt es jährlich im Durchschnitt mehr als 4.000 Unfälle, von denen rund 400 mit schweren oder schwersten Verbrennungen enden. Um das möglichst zu verhindern, gibt es von der Feuerwehr und der Stadt folgende Hinweise:
Sollte doch einmal etwas schiefgehen, sollte sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 angerufen werden. Bei brennender Kleidung helfen Decken, Kleidungsstücke oder das Wälzen auf dem Boden. Anschließend sollte die Kleidung entfernt werden – nicht aber noch auf der Haut festklebende Kleidungsstücke. Die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann durch sofortiges und anhaltendes Kühlen mit Wasser genutzt werden. Von der Verwendung von Eis und eiskaltem Wasser zum Kühlen ist allerdings abzusehen.