KRIS - Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft
Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (kurz: KRiS) hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (in Recklinghausen: Emschergenossenschaft & Lippeverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert und folgende konkrete Ziele erreicht werden:
- Reduzierung des Abflusses von Regenwasser in Mischsystemen um 25 Prozent
- Erhöhung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte
- Reaktivierung bzw. Entflechtung verrohrter Gewässer
- Reduzierung und Vermeidung von Hitzeinseln
- Stärkung des Vorbildcharakters der Kommunen durch die Umsetzung eigener Projekte
- Um diese Ziele zu erreichen, ist eine wassersensible Stadtentwicklung erforderlich, bei der z. B. Flächen entsiegelt, Dächer und Fassaden begrünt, sowie Regen- und Abwasser getrennt werden (Schwammstadt-Prinzip).

Prinzip der Schwammstadt Grafik: Zukunftsinitiative Klima.Werk/EGLVFörderkulisse
Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.
Fördervoraussetzungen und Förderhöhe
Das Land fördert bis Ende 2023 Studien zur Festlegung und Umsetzungskonzepte für Betrachtungsräume (auch Öffentlichkeitsarbeit dafür) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien sowie die bauliche Umsetzung von wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahmen außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben. Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger:innen auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt.
Für die Erreichung der Förderziele müssen pro Betrachtungsraum mindestens 5 Hektar Fläche bis zum Jahr 2030 abgekoppelt werden. Die erfolgreiche Umsetzung von Einzelmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (Maßnahmenbeginn bis zum Jahr 2030) sowie das Erreichen der definierten Mindestabkopplungsrate in einem bestimmten Betrachtungsraum sind entscheidende Voraussetzungen für die Förderung.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen
- Flächenentsiegelung
- Mulden-/Flächenversickerung
- Mulden-Rigolen-Versickerung
- Rigolenversickerung
- Baumrigolen
- Extensive Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
- Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
- Machbarkeitsstudien
Laufzeit
Die Richtlinie für die KRiS-Förderung ist im April 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig.
Weitere Informationen zur KRIS-Förderung finden Sie
hierKRiS-Betrachtungsräume in Recklinghausen
Die Stadt Recklinghausen hat 2022 die GELSENWASSER AG und ihren Partner geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH mit der Durchführung der Konzeptstudie beauftragt, um potenzielle Betrachtungsräume in Recklinghausen zu identifizieren. Im Rahmen von mehreren Projekttischen wurden durch die Zusammenarbeit von mehreren Fachbereichen sowie der Bezirksregierung, der Emschergenossenschaft und weiteren Institutionen drei Betrachtungsräume ausgewiesen: nord-östlich der Raum „Stadtgarten“, im Osten der Raum „Ludwig-Erhard-Allee“ und im Süden der Raum „Erlbruchpark“.
Die drei ausgewiesenen Betrachtungsräume der Stadt Recklinghausen im Rahmen von KRiS (Gelsenwasser 2023).
Um die Zuwendungsfähigkeit zu gewährleisten, wird der Betrachtungsraum Erlbruchpark vorrangig behandelt.