Der Boden ist die Grundlage allen Lebens. Aber er ist gefährdet: durch Versauerung und Schwermetalle, durch Überdüngung und verunreinigtes Grundwasser sowie durch anhaltende Versiegelung. Deshalb muss der Boden besonders geschützt werden.
Hauptsächlich verantwortlich für den Bodenschutz sind der Kreis Recklinghausen (Untere Bodenschutzbehörde) sowie für Bergbauflächen die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Aber auch die Stadt Recklinghausen nimmt als Planungs- und Bauaufsichtsbehörde wichtige Bodenschutzaufgaben wahr, zum Beispiel bei der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, in der die Belange des Bodenschutzes (ebenso wie andere Umweltbelange) angemessen berücksichtigt werden.
So wird der Boden geschützt
Grundstücke, von denen eine Gefahr für die Umgebung ausgeht, zum Beispiel für das Grundwasser, werden als Altlasten bezeichnet. In Recklinghausen - wie auch in anderen Ruhrgebietsstädten - handelt es sich dabei oft um Gelände, das durch Industrie oder Bergbau verunreinigt wurde. Noch nicht untersuchte Flächen, die eine Altlast vermuten lassen, gelten als Verdachtsflächen.
Eine potenziell bodenbelastete Fläche, die im Besitz der Stadt ist, wird im Rahmen der Bauleitplanung erfasst, untersucht, überwacht und, falls notwendig, auch saniert. Die Art der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Daneben ist es auch Aufgabe von Kreis und Stadt, neue Schadstoffeinträge in Böden zu verhindern - besonders, wenn sie bisher unbelastet sind.
Hinweis: Bei Bodenuntersuchungen auf Privatgrundstücken tritt die Stadt nicht als Dienstleister auf. Wenn Sie Ihre Fläche analysieren lassen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Bodensachverständigen/ ein Gutachterbüro.
Auskünfte
Die Altlasten und Verdachtsflächen werden im Kreis Recklinghausen von der Unteren Bodenschutzbehörde systematisch in einem Altlastenkataster erfasst. Dazu erteilt der Kreis auch rechtsverbindliche Auskünfte.
Gesetzliche Grundlagen