Luftreinhalteplan
Feinstaub und Stickstoffdioxid: Das sind die zwei größten Belastungen für die Ruhrgebietsluft. Um sich diesem Problem zu stellen, gab es bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Städten Aktions- und Luftreinhaltepläne. 2008 wurde zum ersten Mal ein Luftreinhalteplan für das gesamte Ruhrgebiet aufgestellt. Dank der darin festgelegten zahlreichen Maßnahmen sind die Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid vielerorts zurückgegangen.
Doch immer noch werden zu hohe Konzentrationen der Umweltschadstoffe gemessen. Deshalb haben die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf 2011 einen neuen ruhrgebietsweit gültigen Luftreinhalteplan aufgestellt. Dieser teilt das Ruhrgebiet in drei Gebiete (Ost, Nord und West) und verfolgt einen konsequent regionalen Ansatz zur Verbesserung der Luftqualität.
Was bedeutet das für Recklinghausen?
Um die Konzentration von Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Luft in Recklinghausen dauerhaft zu senken, wurde im Luftreinhalteplan ein Maßnahmenpaket für die Stadt geschnürt. Es enthält unter anderem:
Den kompletten Luftreinhalteplan können Sie hier einsehen.
Links
Ihre Ansprechpartner*innen zum Luftreinhalteplan:
Herr Ulrich Fricke (Referat Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit)
Telefon 02361/50-2567
Nachricht senden an Ulrich Fricke
Technisches Rathaus, Westring 51, Raum 505
Frau Lara Wahrmann (Referatsleiterin Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit))
Telefon 02361/50-1007
Nachricht senden an Lara Wahrmann
Technisches Rathaus, Westring 51, Raum 503
Umweltzone
Am 1. Januar 2012 wurden die bisherigen Umweltzonen der Ruhrgebietsstädte durch eine neue städteübergreifende „Umweltzone Ruhrgebiet“ abgelöst. Auch wesentliche Teile von Recklinghausen gehören dazu.
Für die neue Umweltzone gelten folgende Verkehrsverbote:
Seit 1. Juli 2014: Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen die Umweltzone befahren.
Begrenzt wird die Umweltzone Recklinghausen durch folgende Straßen:
Die Autobahnen sind von der Umweltzone ausgenommen.
Ausnahmeregelung
Vom Fahrverbot in der Umweltzone können Bürger befreit werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone finden Sie hier.