Was ist der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration?
Nicht alle Anliegen und Fragestellungen von Bevölkerungsgruppen in einer Stadt können effektiv und sachkundig in Rat und Ausschüssen behandelt werden. Deshalb gibt es in Recklinghausen Sondergremien.
Basierend auf Paragraph 27 der Gemeindeordnung NRW gibt es in Recklinghausen den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Er setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen und hat folgende Ziele und Kompetenzen.
Ziele
• Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vertritt die Interessen der in Recklinghausen lebenden Migrant*innen gegenüber dem Rat und den Ratsgremien sowie der Öffentlichkeit.
• Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fördert die Integrationsbemühungen und den interkulturellen Dialog mit den Migrant*innen und ihren Organisationen.
Kompetenzen
• Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, soweit diese im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Stadt Recklinghausen liegen.
• Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich insbesondere an allen wichtigen Angelegenheiten beteiligen, die die Interessen der Migrant*innen als solche berühren.
• Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.
• Der*Die Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration oder ein anderes von diesem Ausschuss benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung der Anträge des Ausschusses im zuständigen Fachausschuss teilzunehmen. Dem Vertreter*in des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist auf sein Verlangen hin dazu das Wort zu erteilen.
Integrationsratsvorsitz:
N.N.
Stellvertreter:
1. Stellvertreter*in: N.N.
2. Stellvertreter*in: N.N.
Geplante Sitzungstermine des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration