Jeder Mensch ohne deutsche Staatsbürgerschaft, der über einen gesicherten Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet verfügt und sich bereits seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland aufhält, kann die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen.
Alle wichtigen Anträge und Informationen zur Einbürgerung haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern wird je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde erfragen. Die Ausländerbehörde hat ihre Räumlichkeiten im Stadthaus A direkt neben dem Rathaus.
Für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen Sie grundsätzlich:
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen (zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung) von Ihnen benötigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Weitere Informationen:
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