Der Fachbereich 63 - Bauordnung ist Ihr Ansprechpartner bei Bauanträgen, Grundstücksteilungen oder der Bestellung von Baulasten. Zum Aufgabenbereich gehören daneben auch Brandschauen und Baukontrollen.
Bauanträge
Wie darf ein Gebäude errichtet, abgerissen oder verändert werden? Oder was ist, wenn das Gebäude in Zukunft anders als ursprünglich geplant genutzt werden soll?
Die Details dazu regelt in Nordrhein-Westfalen die Landesbauordnung. Dabei wird aber jeder Einzelfall gesondert behandelt. Denn: Je nach der Art des Vorhabens werden verschiedene Baugenehmigungsverfahren, aber auch andere Verfahren angewendet. So gibt es genehmigungsfreie Vorhaben, vereinfachte und normale Genehmigungsverfahren.
Weiterhin müssen bei einem Bauantrag möglicherweise sicherheitstechnische Grundsätze, Satzungen (zum Beispiel Denkmalschutzsatzung) oder Bebauungspläne berücksichtigt werden.
Aufgrund der Individualität jedes einzelnen Antrages empfiehlt es sich deshalb, einen Termin zur Bauberatung zu vereinbaren. Die Mitarbeiter der Bauordnung beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Bauen und werden Sie umfassend beraten.
Online-Bauanträge finden Sie hier.
Bauberatung
Nach telefonischer Terminabprache werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnung Sie gerne beraten. Zur Bauberatung geht es hier.
Häufig gestellte Fragen
Baulast
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden (siehe Paragraph 83 der Bauordnung NRW). Beispiel: Ein Nachbargrundstück kann zugunsten eines Bauvorhabens, das auf einem anderen Grundstück stattfindet, mit der Eintragung eines Überfahrtsrechts zur Sicherung der Zufahrt belastet werden. Über die Möglichkeit einer Baulast können Sie sich bei einem Mitarbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung erkundigen.
Ihre Ansprechpartner*innen zum Thema Bauordnung finden Sie hier.