Recklinghausen-Pass

Hier geht es zum Online-Antrag für den Recklinghausen-Pass (RE-Pass).

Für Recklinghäuser mit geringem Einkommen gibt es seit 2005 den Recklinghausen-Pass. Mit ihm können die Bürger*innen städtische Angebote zu ermäßigten Preisen wahrnehmen. Derzeit gibt es folgende Vergünstigungen:
Plakat RE-Pass

  • Ermäßigungen zum Besuch der Frei- und Hallenbäder (Erwachsene von 3,50 Euro auf 2,30 Euro; Kinder von 2 Euro auf 1,20 Euro) - auf die Monatskarte gibt es keine Ermäßigungen
  • Ermäßigung in Höhe von 40 Prozent des Preises der jeweiligen Veranstaltung des Ferientreffs (Sofern für Kinder und Jugendliche ein Anspruch auf Leistungen nach em "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht, wird der Teilnahmebeitrag gegegenenfalls übernommen.)
  • Kostenlose Bearbeitung von Wohnberechtigungsanträgen und Zinssenkungsanträgen
  • Ermäßigung in Höhe von 40 Prozent auf alle Kursangebote der VHS (nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro)
  • Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent auf Theater- und Konzertkarten für das Ruhrfestspielhaus ab Kategorie 3 auf den Grundpreis der Einzelkarte (Begleitpersonen von Scherbehinderten haben freien Eintritt)
  • Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent auf Kursangebote der Musikschule (JeKi - jedes Kind ein Instrument - befreit)
  • Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent auf Eintrittskarten für Museen - Kunsthalle
  • Ermäßigung in Höhe von 40 Prozent auf Veranstaltungen und Kurse der Sternwarte
  • Ermäßigung auf den Printmedienausweis (6 Euro statt 12 Euro) und den Super-Ausweis (23 Euro statt 28 Euro) der Stadtbibliothek
  • Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent im Kinder-Secondhand-Laden "Kinder-Paradies" des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) an der Breite Straße 24

Wer ist berechtigt?
Anspruchsberechtigt für den Erhalt eines RE-Passes sind Einwohner*innen, wenn sie

  1. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
  2. Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz
  3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.

Darüber hinaus ist als Einzelperson anspruchsberechtigt, wenn sein Nettoeinkommen die Grenze von aktuell 1.411 Euro nicht übersteigt.

Bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich die Einkommensgrenze
um
  • 423 Euro für jedes Haushaltsmitglied bis 13 Jahre
  • 706 Euro für jedes Haushaltsmitglied ab  14 Jahre

Wird ein Recklinghausen-Pass ausgestellt, gilt er für den gesamten Haushalt, das heißt für alle Personen, die gemeinsam mit der antragstellenden Person wohnen. Der Recklinghausen-Pass ist an eben diese Personen gebunden und gilt nur in Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Der Recklinghausen-Pass hat besondere Merkmale und eine besondere individuelle Nummer. Er ist nicht übertragbar, auch nicht leihweise. Anhand der besonderen Merkmale kann überprüft werden, ob der Ausweis echt ist.

Was ist nachzuweisen?
Die persönlichen Voraussetzungen, insbesondere das gesamte Einkommen aller Personen, die zu einem Haushalt gehören, der den Recklinghausen-Pass in Anspruch nehmen will, sind nachzuweisen. Dazu gehören alle Einkünfte, die erzielt werden, beispielsweise auch Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Rente, sonstige Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld, Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit sowie sonstige Einkünfte. Lassen Sie sich vor Antragstellung beraten, was Sie im Einzelnen nachweisen müssen. Genauere Information gibt es in der Recklinghausen-Pass-Satzung.

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Fachbereich Soziales und Wohnen im Stadthaus A gestellt. Dort wird der Recklinghausen-Pass ausgegeben, auf dem alle berechtigten Personen des Haushaltes aufgeführt sind. Damit kann man bei den oben genannten Stellen seine Berechtigung auf Gebühren- oder Eintrittsermäßigungen nachweisen. Für die Ermäßigungen selbst sind die Stellen zuständig, deren Angebote man wahrnehmen will.

Hinweis: Bürger*innen erhalten beim Fachbereich Soziales und Wohnen einen Vordruck „Datenschutzrechtliche Einwilligung“. Nur wenn auf diesem alle erwachsenen Personen Ihres Haushaltes durch Unterschrift ihre Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Angaben erteilen und eine Person als Antragsbevollmächtigte benannt haben, kann der Antrag bearbeitet werden.

Der Antrag kann auch ganz einfach und schnell online gestellt werden.



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