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Hier geht es zum Online-Antrag für den Recklinghausen-Pass (RE-Pass).
Für Recklinghäuser mit geringem Einkommen gibt es seit 2005 den Recklinghausen-Pass. Mit ihm können die Bürger*innen städtische Angebote zu ermäßigten Preisen wahrnehmen. Derzeit gibt es folgende Vergünstigungen:
Wer ist berechtigt?
Anspruchsberechtigt für den Erhalt eines RE-Passes sind Einwohner*innen, wenn sie
Wird ein Recklinghausen-Pass ausgestellt, gilt er für den gesamten Haushalt, das heißt für alle Personen, die gemeinsam mit der antragstellenden Person wohnen. Der Recklinghausen-Pass ist an eben diese Personen gebunden und gilt nur in Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Der Recklinghausen-Pass hat besondere Merkmale und eine besondere individuelle Nummer. Er ist nicht übertragbar, auch nicht leihweise. Anhand der besonderen Merkmale kann überprüft werden, ob der Ausweis echt ist.
Was ist nachzuweisen?
Die persönlichen Voraussetzungen, insbesondere das gesamte Einkommen aller Personen, die zu einem Haushalt gehören, der den Recklinghausen-Pass in Anspruch nehmen will, sind nachzuweisen. Dazu gehören alle Einkünfte, die erzielt werden, beispielsweise auch Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Rente, sonstige Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld, Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit sowie sonstige Einkünfte. Lassen Sie sich vor Antragstellung beraten, was Sie im Einzelnen nachweisen müssen. Genauere Information gibt es in der Recklinghausen-Pass-Satzung.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Fachbereich Soziales und Wohnen im Stadthaus A gestellt. Dort wird der Recklinghausen-Pass ausgegeben, auf dem alle berechtigten Personen des Haushaltes aufgeführt sind. Damit kann man bei den oben genannten Stellen seine Berechtigung auf Gebühren- oder Eintrittsermäßigungen nachweisen. Für die Ermäßigungen selbst sind die Stellen zuständig, deren Angebote man wahrnehmen will.
Hinweis: Bürger*innen erhalten beim Fachbereich Soziales und Wohnen einen Vordruck „Datenschutzrechtliche Einwilligung“. Nur wenn auf diesem alle erwachsenen Personen Ihres Haushaltes durch Unterschrift ihre Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Angaben erteilen und eine Person als Antragsbevollmächtigte benannt haben, kann der Antrag bearbeitet werden.
Der Antrag kann auch ganz einfach und schnell online gestellt werden.
Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier.