Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte.
Im behördlichen Sprachgebrauch hat der Begriff Großschadensereignis den Begriff Katastrophe weitestgehend ersetzt. Von einem Großschadensereignis spricht man, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen und/oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Bei Großschadensereignissen müssen geeignete Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung ergriffen werden.
Der Kreis Recklinghausen ist als untere Katastrophenschutzbehörde für die Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen verantwortlich. Das Feuerschutzhilfegesetz (FSHG), ergänzt durch den Erlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 14. Dezember 2004, sieht daher die Bildung von Krisenstäben und Einsatzleitungen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor.
Für Schadensereignisse, in denen der Landrat des Kreises Recklinghausen nicht den Krisenstab des Kreises einberuft, weil diese Schadenslagen (noch) kein Großschadensereignis darstellen, hat die Stadt Recklinghausen einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) gebildet. Dieser Krisenstab der Stadt Recklinghausen steht als administrativ-organisatorische Komponente, auch Verwaltungsstab genannt, neben der Einsatzleitung der Feuerwehr als operativ-taktische Komponente und ist dem Bürgermeister als politisch gesamtverantwortliche Komponente unterstellt.
Im Verteidigungsfall ist der Katastrophenschutz der Länder Teil des Zivilschutzes des Bundes, der hier die alleinige Gesetzgebungskompetenz hat.
Warn-App NINA warnt auch im Kreis Recklinghausen
Warnungen vor Gefahren direkt aufs Smartphone bekommen - auch der Kreis Recklinghausen nutzt die Warn-App des Bundes, NINA, für die Warnung der Bevölkerung. Die App ist eine Ergänzung zu den bislang üblichen Warnungen via Radio und Internet.
Wer im Fall eines Schadensereignisses die Warnungen auf sein Smartphone bekommen möchte, muss dafür die App installieren. Sie ist für die Betriebssysteme iOS (ab Version 7.0) und Android (ab Version 4) kostenlos verfügbar. Der App-Nutzer kann verschiedene Orte eingeben, für die er die Warnungen bekommen möchte. Außerdem ist bei eingeschalteter Ortungsfunktion auch die Alarmierung für den aktuellen Standort möglich.
Die Vertreter der Feuerwehren und Ordnungsämter im Kreis haben sich mit dem Katastrophenschutz und der Kreisleitstelle darauf verständigt, dass künftig unter anderem bei Schadstoffaustritten, Großbränden, akuten Bombenentschärfungen sowie weiteren akuten Gefahren gewarnt werden soll. Darüber hinaus warnt der Deutsche Wetterdienst über die Warn-App vor extremen Unwettern. Auch das Landesumweltamt nutzt NINA für das Versenden von Hochwasser-Warnungen.
Die Links zum Herunterladen der App für gibt es auf der Internetseite des Bundes: http://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html
Informationen zu den Themen Warnung, Notruf, Gefahrenabwehrplan und mehr gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/bevoelkerungsschutz. Dort ist auch die Broschüre des Fachdienstes Katastrophenschutz als PDF-Dokument hinterlegt, die unter anderem über Sirenenalarm und die App NINA informiert.
Informationen zur Selbsthilfe im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dort stehen zahlreiche Broschüren und Merkblätter zur Verfügung: Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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