Mit der dunklen Jahreszeit kommen auch Schnee und Eis. Bei Schnee und Glätte räumen die Kommunalen Servicebetriebe (KSR) öffentliche Straßen, Radwege und Plätze. Dabei arbeitet der Winterdienst in drei Dringlichkeitsstufen: Die Straßen, die in der Dringlichkeitsstufe 1 liegen, werden zuerst gestreut.
Wenn Sie wissen wollen, welche Dringlichkeitsstufe auf Ihrer Straße oder überhaupt auf einzelnen Straßen gilt, öffnen Sie das Straßenverzeichnis Winterdienst. Im Straßenverzeichnis sind die Straßen alphabetisch sortiert. Im Verzeichnis wird aber auch noch einmal beschrieben, welche Winterdienststufen es überhaupt gibt. Änderungen im Straßenverzeichnis Winterdienst ergeben sich meist zum 1. Januar.
Doch welche Streumittel sind erlaubt? Wie lagert man sie richtig? Und wann müssen Bürgerinnen und Bürger überhaupt streuen?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie hier. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf einen der Links und Sie gelangen zu hilfreichen Tipps rund ums Thema Winterdienst.
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