Windenergieplanung

Die Energiewende ist eine zentrale Aufgabe unserer Zeit – auch auf lokaler Ebene. Als Stadt Recklinghausen setzen wir uns für eine nachhaltige Energieversorgung ein. Die Nutzung von Windenergie ist dabei ein wichtiger Bestandteil.

Wie wird Windenergie in Recklinghausen bisher geplant?

Auszug aus dem rechtskräftigen FNP 2013
Abbildung: Auszug aus dem rechtskräftigen FNP 2013 (Quelle Stadt Recklinghausen)
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) von 2013 stellt im Bereich Börste eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen dar. Diese Planung bedeutete zugleich: Außerhalb dieser Zone sind Windräder nicht zulässig – eine sogenannte Ausschlusswirkung nach § 35 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB).
 
Im Jahr 2015 beschloss der Rat, die Windenergieplanung weiterzuentwickeln (Drucksache 0371/2015) – mit einem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie. Eine beauftragte Potentialflächenanalyse zeigte drei geeignete Standorte:
 
• Börste
• Essel
• Brandheide
 
Im März 2019 begann das formelle Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Allerdings änderten sich die rechtlichen Vorgaben auf Landes- und Bundesebene. Deshalb wurde das Verfahren im Februar 2024 eingestellt.
 
Windenergie in NRW – Was hat sich geändert?

Bis Anfang 2024 konnten Städte und Gemeinden selbst festlegen, wo Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Das änderte sich mit dem bundesweiten Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Seitdem gilt:
Jedes Bundesland muss verbindlich Flächen für Windenergie ausweisen. Für NRW bedeutet das: 
• bis 2027: 1,1 % der Landesfläche
• bis 2032: 1,8 % der Landesfläche

Das Land NRW hat diese Zielvorgaben auf seine sechs Planungsregionen aufgeteilt. Für den Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) ergibt sich ein konkretes Ziel: 2.036 Hektar Windenergiefläche.

Dazu wird aktuell der Regionalplan Ruhr mit der 1. Änderung angepasst. Nur noch in den dort verbindlich festgelegten Windenergiebereichen dürfen künftig neue Windräder gebaut werden.

Für Recklinghausen sieht der zweite Beteiligungsentwurf vom 10. Oktober 2025 einen Windenergiebereich vor: 
• Rec_03 in Essel

Alle Informationen zum laufenden Änderungsverfahren des Regionalplans Ruhr können auf der Homepage des RVR eingesehen werden.

Wo könnten in Zukunft Windräder in Recklinghausen entstehen?
Derzeit bestehen in Recklinghausen konkrete Planungsabsichten für neue Windenergieanlagen in Recklinghausen: 
• Zwei Anlagen in Suderwich (Brandheide)
• Zwei Anlagen in Essel, davon eine als sog. Repowering-Anlage 
Die Standorte entsprechend den im Rahmen der für den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie ermittelten Potentialflächen. Sie sind auch teilweise im Regionalplan-Änderungsentwurf als Windenergiebereich vorgesehen.

Aufgrund der in 2023 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist es weiterhin in begrenztem Umfang möglich, trotz bestehender Ausschlusswirkung, im Zuge der sogenannten Positivplanung weitere Windenergiebereiche auszuweisen. Der Rat der Stadt hat im Februar 2024 zwei entsprechende FNP-Änderungsverfahren eingeleitet: 
• FNP-Änderung Nr. 22 – Windenergieanlagen Essel / Hochfeld (Drucksache 0714/2023)
• FNP-Änderung Nr. 23 – Windenergieanlagen Brandheide (Drucksache 0715/2023)
• Aktuelle Verfahrensstände finden Sie hier

Ziel ist es, weitere Schritte in Richtung einer klimafreundlichen Energieversorgung zu ermöglichen – im Einklang mit den Vorgaben von Bund, Land und Regionalplanung.

Wie wird der Schutz der Bürger*innen, der Umwelt und Bürgerbeteiligung sichergestellt?
Im Zuge der Flächennutzungsplan-Änderungen fand bereits eine Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 22. April (23. FNP-Änderung) und 23. April 2024 (22. FNP-Änderung) statt. Zudem werden verschiedene Gutachten z.B. zum Artenschutz und zum Immissionsschutz erstellt. Diese Informationen werden in der Begründung und dem jeweiligen Umweltbericht zu den Flächennutzungsplanänderungen im Rahmen der Offenlage zur Einsicht gegeben. Anregungen und Hinweise, die im Rahmen der Planverfahren vorgetragen werden, werden abschließend dem Rat zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.
Im Rahmen der späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die einzelnen Windenergieanlagen werden alle relevanten Umwelt- und Schutzbelange umfassend geprüft werden. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, dies unter anderem durch die Vorlage entsprechender Fachgutachten nachzuweisen – etwa in den Bereichen Artenschutz oder Schallimmissionen.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Windenergieplanung haben oder mehr darüber wissen möchten, können Sie sich an die Abteilung Stadtentwicklungsplanung wenden.

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