Wohnberechtigungsschein
Ein wichtiges Instrument zur gerechten örtlichen Versorgung wohnungssuchender Menschen mit Sozialwohnungen, die unter Einsatz öffentlicher Mittel geschaffen worden sind, ist der Wohnberechtigungsschein (WBS).
Der WBS wird erteilt, wenn das anrechenbare Einkommen der Antragsteller*innen sowie ihrer Angehörigen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. In dem Wohnberechtigungsschein werden die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder namentlich aufgeführt und es wird die maßgebliche Wohnungsgröße angegeben.
Nettoeinkommensgrenzen/angemessene Wohnungsgröße
Ob ein WBS erteilt werden kann, hängt von dem gemeinsamen Jahreseinkommen aller Personen ab, die in der Wohnung leben werden. Bei den nachfolgend aufgeführten Werten handelt es sich um bereinigte, anrechenbare Einkommen, eine notwendige Einkommensberechnung im Einzelfall wird dadurch nicht ersetzt.
Für jede weitere zum Haushalt rechende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.660 Euro, die angemessene Wohnfläche um 15 qm.
Stand: Januar 2022
Kosten eines Wohnberechtigungsscheins
Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht gemäß §11 Landesgebührengesetz NRW bereits bei der Antragstellung, demnach ist auch bei einem ablehnenden Bescheid je nach Verwaltungsaufwand die Verwaltungsgebühr bis zu 15 Euro zu entrichten.
Ein Verzeichnis über örtliche Wohnungsgesellschaften finden Sie hier. Eine Übersicht über Wohnungen, die den Belangen von Senior*innen gerecht werden können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wohnungsversorgung
Wer einen in NRW gültigen WBS besitzt, kann von den Mitarbeitern Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung im Rahmen der in Recklinghausen frei gemeldeten Wohnungen erhalten und sich bei besonderer Dringlichkeit als wohnungssuchend registrieren lassen.
Ansprechpartner/innen und Formulare
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.